29.07.2010 - 12:07 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 0)
Gute Nachricht für Lehrer und andere: Die eingeschränkte Absetzbarkeit von Arbeitszimmern zuhause ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Kosten müssen umfangreicher steuerlich absetzbar sein.
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